1. Geschäftsfelder
Die OPINION Market Research & Consulting GmbH – im folgenden Auftragnehmerin (AN) genannt – ist in folgenden Geschäftsfeldern tätig:
a) Marktforschung
b) Marketing - Beratung
c) Software - Entwicklung.
2. Vertragsgegenstand
Der Aufgabenbereich der AN umfaßt das Gebiet Marktforschung im weitesten Sinne. In Anpassung an das jeweilige Untersuchungsproblem bedient sich die AN aller modernen, wissenschaftlich anerkannten Methoden aus den Bereichen der soziologischen und statistischen sowie der betriebs- und volkswirtschaftlichen Forschung.
3. Angebotsinhalt
Im Angebot definiert die AN Hintergrund und Zielsetzung der Studie, sowie die Testanlage – Methode, Art und Umfang der Ergebnisse, Lieferung, Zeitbedarf und Honorar.
4. Honorar
a) Das Honorar umfaßt grundsätzlich alle von der AN im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags gemäß Untersuchungsvorschlag zu erbringenden Leistungen; es schließt die Lieferung eines Berichtsexemplars bzw., falls vereinbart, Daten in elektronischer Form ein.
Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers berechtigen die AN zu einer entsprechenden Honorarveränderung. Das gleiche gilt, wenn aus anderen von der AN nicht zu vertretenden Gründen Mehrkosten entstehen.
b) Die mündliche Präsentation der Ergebnisse der Forschungsarbeit im Hause des Auftraggebers ist nur dann im Honorar eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich im Vertrag erwähnt ist. Ansonsten werden für die Präsentation die anfallenden Arbeits- und Reisekosten in Rechnung gestellt.
c) Die Untersuchungshonorare dienen zur Finanzierung der jeweiligen Aufträge; deswegen ist grundsätzlich Vorauszahlung erforderlich. Honorare bis € 10.000,- werden bei Auftragserteilung, Honorare ab € 10.000,- zu 50% bei Auftragserteilung und zu weiteren 50% nach Abschluss der Studie, d.h. bei Ergebnislieferung, fällig.
Abweichungen davon müssen im Vertrag bzw. Leistungsverzeichnis geregelt sein. Alle Honorare sind netto, d.h. ohne jeden Abzug, sofort nach Rechnungsstellung zahlbar. Zu dem vereinbarten Honorar kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
5. Vertraulichkeit
Sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen werden von der AN streng vertraulich behandelt. Die AN ist berechtigt, die methodischen und wissenschaftlichen Erfahrungen aus der Untersuchung zur Grundlagenforschung heranzuziehen bzw. anonymisiert in einer Datenbank zu speichern. Eine Veröffentlichung darf weder den Namen des Auftraggebers, noch sonstige Hinweise enthalten, die auf den Namen oder die Verhältnisse des Auftraggebers schließen lassen.
6. Eigentums- und Urheberrecht
Eigentums- und Urheberrecht des gesamten bei der Durchführung des Auftrags anfallenden Materials – Fragebogen, Datenträger und Bänder usw. – liegen bei der AN, ebenso wie das Eigentums- und Urheberrecht der gesamten Untersuchungskonzeption. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt davon unberührt.
7. Erhebungsunterlagen
Der Auftraggeber hat das Recht, in den Geschäftsräumen der AN die Original - Erhebungsunterlagen einzusehen. Die Anonymität der Befragten darf aber nicht verletzt werden.
Wenn Maßnahmen, die zum Schutz der Anonymität erforderlich werden, Kosten verursachen, müssen diese vom Auftraggeber getragen werden.
Die AN verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen sechs Monate und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichts aufzubewahren, soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen worden ist.
8. Gewährleistung
Die AN gewährleistet die Sorgfaltspflicht bei der methodischen Anlage sowie bei der ordnungsgemäßen Durchführung und der Auswertung der Untersuchung. Beanstandungen können nur auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der der AN obliegenden Sorgfaltspflicht gestützt werden. Eine Haftung der AN für Schäden, die sie zu vertreten hat, ist der Höhe nach beschränkt auf die Gesamthöhe des vereinbarten Honorars des jeweiligen Einzelauftrags.
9. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die der AN oder Dritten aus der An- bzw. Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkte entstehen, es sei denn, daß vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der AN vorliegt.
10. Eigengebrauch
Der Auftraggeber erhält die Untersuchungsberichte ausschließlich zum Eigengebrauch. Veröffentlichungen des Auftraggebers für Zwecke der Werbung, wie auch die einer Veröffentlichung gleichzustellende Weitergabe an den Außendienst, an Lieferanten oder Kunden, über die Forschungsarbeit oder ihre Ergebnisse oder Teile davon, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der AN. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Untersuchungsergebnisse ohne Zustimmung der AN Dritten zu überlassen, sie in fremden Informations- und Dokumentationssystemen zu speichern, zu verarbeiten oder weiterzugeben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich durch diesen Vertrag, OPINION - Daten nicht mißbräuchlich zu verwenden. Steht fest, daß aus dem Unternehmensbereich des Auftraggebers OPINION - Daten vertragswidrig an Dritte weitergegeben wurden, braucht die AN für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht nachzuweisen, wie die unberechtigte Weitergabe erfolgte.
11. Sonstige Vereinbarungen
Vereinbarungen, welche von diesen Vertragsbedingungen abweichen, bedürfen stets der Schriftform.